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   LSG Sachsen-Anhalt, 17.11.2008 - L 5 B 75/08 AS ER   

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https://dejure.org/2008,72633
LSG Sachsen-Anhalt, 17.11.2008 - L 5 B 75/08 AS ER (https://dejure.org/2008,72633)
LSG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 17.11.2008 - L 5 B 75/08 AS ER (https://dejure.org/2008,72633)
LSG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 17. November 2008 - L 5 B 75/08 AS ER (https://dejure.org/2008,72633)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BSG, 19.09.2008 - B 14 AS 45/07 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Nachweis der Hilfebedürftigkeit - Geltung der

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 17.11.2008 - L 5 B 75/08
    Die Vorlage der Belege ist erforderlich, um die Anspruchsvoraussetzungen der Grundsicherungsleistungen zu ermitteln und zu überprüfen (vgl. BSG, Urteil vom 19. September 2008, B 14 AS 45/07 R, als Terminsbericht vorliegend zur Pflicht zur Vorlage von Kontoauszügen).

    Die Regelungen über den Sozialdatenschutz in den §§ 67 ff des Zehnten Buches Sozialgesetzbuch - Sozialverwaltungsverfahren und Sozialdatenschutz (SGB X) greifen nicht in das Grundrecht des Antragstellers zu 1.) auf informationelle Selbstbestimmung ein (vgl. BSG, Urteil vom 19. September 2008, a.a.O.).

  • BVerfG, 12.05.2005 - 1 BvR 569/05

    Verletzung des Grundrechts auf wirksamen Rechtsschutz (GG Art 19 Abs 4)

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 17.11.2008 - L 5 B 75/08
    Diese besonderen Anforderungen an Eilverfahren schließen andererseits nicht aus, dass die Gerichte den Grundsatz der unzulässigen Vorwegnahme der Hauptsache vermeiden, indem sie zum Beispiel Leistungen nur mit einem Abschlag zusprechen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 12. Mai 2005, NVwZ 2005, 927, 928).
  • BVerfG, 22.11.2002 - 1 BvR 1586/02

    Zur Versagung vorläufigen Rechtsschutzes zur Erlangung der Versorgung eines

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 17.11.2008 - L 5 B 75/08
    Die Gerichte müssen sich schützend und fördernd vor die Grundrechte des Einzelnen stellen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 22. November 2002, 1 BvR 1586/02, NJW 2003, 1236, 1237).
  • BGH, 04.05.1970 - VIII ZR 179/68
    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 17.11.2008 - L 5 B 75/08
    Vielmehr stellt sich die schuldrechtliche Vereinbarung, durch die sich die Eltern des Antragstellers zu 1.) verpflichteten, den Gebrauch des Hauses gegen Übernahme der Kosten des Grundstücks durch die Antragsteller zu gewähren, rechtlich als Mietvertrag dar (vgl. BGH, Urteil vom 4. Mai 1970, VIII ZR 179/68, LM § 535 BGB Nr. 45).
  • LSG Sachsen-Anhalt, 01.06.2010 - L 5 AS 295/09

    Versagung von Leistungen der Grundsicherung wegen fehlender Mitwirkung des

    So hatte er beim Sozialgericht Magdeburg zum Verfahren S 18 AS 1764/07 (L 5 B 75/08 AS ER) eine Aufstellung seiner monatlichen Einnahmen und Ausgaben in der Zeit vom Januar bis September 2007 zur Gerichtsakte gereicht.
  • LSG Sachsen-Anhalt, 25.03.2009 - L 5 B 428/08
    Im Rahmen eines Verfahrens des einstweiligen Rechtsschutzes beim Sozialgericht Magdeburg (SG) (S 18 AS 1764/07 ER - L 5 B 75/08 AS ER) hatte sich der Antragsteller zu 1. in einem Erörterungstermin am 2. Oktober 2007 bereit erklärt, eine Gegenüberstellung seiner Einnahmen und Ausgaben aus seinem Gewerbebetrieb für die Monate Januar bis einschließlich September 2007 vorzulegen und für die nächste Woche einen Termin mit dem Antragsgegner in der Betriebsstätte B. zu vereinbaren.

    Es sollten ferner die Belege zu den im Verfahren L 5 B 75/08 AS ER dargelegten Aufstellungen über die Einnahmen und Ausgaben zu den Akten gereicht werden.

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